Die Behandlungsdauer kann variieren, je nach der jeweiligen Körperverfassung.
Behandlungskosten: Osteopathie
Ich bin Mitglied des Verbandes für Osteopathie Deutschland und damit berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen, welche Osteopathie in ihren Leistungskatalog anbieten abzurechnen.
Voraussetzung hierfür ist ein Privatrezept eines niedergelassenen Arztes. Es genügt ein formloses Rezept mit der Anzahl der Osteopathie Behandlungen, den Patientendaten, Stempel und Unterschrift
des Arztes.
Unter Osteokompass.de finden Sie heraus ob und wie viel ihre Krankenkasse dazu bezahlt.
Eventuell entstehende Laborkosten werden von einem externen Labor direkt mit Ihnen verrechnet.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen über alternative Heilverfahren bezuschussen oder erstatten meine Behandlungen.
Bei Fragen dürfen Sie mich gern kontaktieren.